Spenden und Steuerabzüge
Die Eupraxia a.s.b.l darf Spenden, die der Schenker im Rahmen der Artikel 109 und 112 des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzen kann, erst annehmen, sobald der Antrag auf Gemeinnützig bewilligt wurde.
Bis dahin sind diese in natura oder bar bezahlten Spenden NOCH nicht als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Wir freuen uns allerdings darauf, die Bewilligung des Statuts der Gemeinnützigkeit demnächst in unseren News ankündigen zu dürfen.
Um als Sonderausgaben steuerlich absetzbar zu sein, muss der jährliche Gesamtbetrag an Spenden 120 € oder höher sein. Gleichwohl dürfen die jährlichen Steuerabzüge für Spenden und Geschenke nicht 20% des Netto-Gesamteinkommens, oder 1.000.000 €, überschreiten.
Bei jeder Spende stellt die Epraxia a.s.b.l eine Spendenbescheinigung aus
Art der Spende
Es bleibt dem Schenker selbst überlassen, über die Art seiner Spende zu entscheiden. Diese kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, u.a.:
- für die Finanzierung der Eupraxia a.s.b.l. oder
- für die Finanzierung eines bestimmten Projektes, das explizit erwähnt werden muss.
Die Spender
Jeder Spender kann – auf Wunsch – auf der Webseite von Eupraxia erwähnt werden.
Bankverbindung
Bankverbindung der Eupraxia a.s.b.l.:
IBAN: LU41 0019 4355 2549 6000
BIC: BCEELULL
Kontakt
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